KOSTENÜBERNAHME
Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen
Über das genaue Prozedere der anteiligen Kostenerstattung für Ihre osteopathische Behandlung informieren Sie sich am besten VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse und/oder Ihrer Zusatzversicherung.
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen übernehmen mittlerweile die osteopathischen Behandlungskosten anteilig. Die privaten Krankenkassen und die Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten ebenfalls anteilig oder sogar ganz, wenn die Behandlung durch einen Heilpraktiker im individuellen Vertrag des Patienten mit eingeschlossen ist. Die Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die osteopathische Behandlung durch einen Arzt oder durch einen Heilpraktiker mit der entsprechenden Qualifikation durchgeführt wird. Zusätzlich fordern die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen eine „Empfehlung“ bzw. ein Privatrezept des behandelnden Arztes für die osteopathischen Behandlungen.
Ich bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD): Auf der Website des VOD finden Sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die zurzeit die Kosten für eine osteopathische Behandlung anteilig übernehmen. Eine ergänzende Übersicht über die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen erhalten Sie im Osteokompass.